Wildunfälle – wann zahlt die Versicherung?

Wildunfälle sind in keine Seltenheit. Nach der Statistik des Deutschen Jagdverbandes kam es in den Jahren 2014 und 2015 alleine bei Rehwild zu knapp 194.000 Unfällen, insgesamt wurden 220.000 gezählt. In der Mehrzahl der Unfälle wurden vor allem die Autos schwer beschädigt, Personen kamen eher selten zu . Wann muss die den Schaden übernehmen, wenn es zu einer Kollision zwischen und Wild kommt und wann muss der Fahrer den Schaden selbst bezahlen?

Die Art der Versicherung entscheidet

Wildunfälle lassen sich nicht vermeiden, denn wenn ein Reh oder ein Wildschwein die Fahrbahn kreuzen, dann bleibt nicht immer die Zeit für eine Vollbremsung. Ob die Versicherung den Schaden übernimmt, das ist immer davon abhängig, wie der Autofahrer versichert ist. Die ist für Unfälle mit Wild nicht zuständig, sie zahlt nur dann, wenn es zu Sach- und Personenschäden kommt, die durch das Auto verursacht wurden, mit den Schäden am Auto selbst hat sie nichts zu tun.

Sind Jäger oder Förster schuld?

Kann die Schuld dem zuständigen Revierförster oder einem Jagdpächter zugewiesen werden? Die Antwort lautet nein, denn diesen Personen gegenüber kann kein Anspruch geltend gemacht werden. Allerdings gibt es eine Ausnahme, und zwar bei Treib- und Drückjagden, bei denen der jeweilige Veranstalter dazu verpflichtet ist, das Wild nicht in die Richtung einer befahrenen Straße zu treiben. Wenn das doch geschieht, dann muss die Versicherung des Veranstalters für den entstandenen Schaden aufkommen.

Die Teilkasko zahlt

Wer eine Voll- oder Teilkaskoversicherung hat, der muss sich bei einem Wildunfall keine Sorgen machen, denn die Kaskoversicherung kommt für den Schaden auf. Aber auch hier gibt es , die beachtet werden müssen. Die Teilkaskoversicherung übernimmt die Schäden, wenn es zu einem Zusammenstoß mit sogenanntem Haarwild, also mit einem Reh, einem Hirsch, mit Wildschweinen, Füchsen und Hasen kommt. Ein mit Federwild, also einem Vogel, wird von der Teilkaskoversicherung nicht übernommen. Die Vollkaskoversicherung zahlt zwar in diesem Fall, aber die Versicherten werden dann in eine ungünstigere Schadensklasse zurückgestuft, was die Versicherung teurer macht.

Die Beweislast liegt immer bei den Versicherten, und damit die Versicherung auch zahlt, muss der Autofahrer nachweisen, dass es zu einem Wildunfall gekommen ist. Bei Unfällen mit kleinen Wildtieren kann das schwierig werden, Unfälle mit Rehen, Hirschen und Wildschweinen hingegen lassen sich meist gut belegen.

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Ulrike