Was tun, wenn die private Krankenversicherung nicht zahlen will?

Facharzttermine ohne Wartezeiten, der bessere Arzt und Zugang zu modernen Therapiemöglichkeiten – wer eine private hat, der darf sich wie ein König des Gesundheitssystems fühlen. Aber die Zeiten ändern sich und immer mehr private lehnen Rezepte und ab, das gute Image der privaten Krankenversicherung bekommt merkliche Kratzer. Dazu kommt, dass die Beträge für die PKV seit Beginn diesen Jahres stark angestiegen sind, die müssen zwischen acht und knapp 50 % mehr bezahlen.

Der Streit um die Leistungen

Die Erhöhung der ärgert die Versicherten, aber noch mehr regen sie sich darüber auf, wenn die Arztrechnungen von der Kasse abgelehnt werden. Die privaten erklären das mit Problemen bei den Ziffern der Gebührenordnung, die immer wieder unterschiedlich ausgelegt werden. Sie verweisen darauf, dass der Beschluss der Gebührenordnung eine Angelegenheit des Gesundheitsministeriums ist, aber ein grundsätzliches Problem gibt es angeblich nicht, höchstens einige Meinungsverschiedenheiten. Die Meinungsverschiedenheiten treten zum Beispiel dann auf, wenn der Chefarzt nach einer OP eine Rechnung von 900,- Euro verschickt, von denen die private Krankenversicherung nur 543,- Euro übernehmen will. Die Kasse verweist dann gerne an den Arzt, denn schließlich hat dieser einen Zuschlag auf die Rechnung geschrieben, die die private nicht bezahlt.

Wie funktioniert eine private Krankenversicherung?

Alle, die privat krankenversichert sind, müssen praktisch in Vorkasse gehen, denn sie bezahlen die Arztrechnung selbst und bekommen dann im Anschluss die Summe von der Krankenversicherung zurückerstattet oder eben auch nicht. Dass die privaten Versicherer nicht mehr zahlen wollen, das kommt immer häufiger vor. Aber warum verweigern die Krankenkassen die Zahlungen, zu denen sie laut Vertrag eigentlich verpflichtet sind? Es gibt mehrere mögliche Gründe, wie zum Beispiel, dass eine Leistung von der Versicherungspolice nicht ausreichend gedeckt ist. Ein weiterer , warum die Kasse nicht zahlt, könnte sein, wenn der Arzt eine falsche Ziffer der Gebührenordnung aufgeschrieben hat.

Was können die Versicherten tun?

Die private Krankenversicherung kennt anders als die gesetzliche Krankenversicherung keinen sogenannten Leistungskatalog. Die Versicherten müssen sich die Mühe machen und im Kleingedruckten ihres Vertrags nachlesen, ob eine bestimmte Leistung von der Kasse übernommen wird oder nicht. Wer sich nicht informiert, der kann Pech haben und letztendlich auf der Rechnung sitzen bleiben. Vorteilhaft ist allerdings, dass die Beträge, die selbst zahlt, von der Steuer abgesetzt werden können. Aber welche Möglichkeiten haben die Versicherten, wenn die private Krankenversicherung nicht bezahlen will?

Mit dem behandelnden Arzt sprechen

Wenn sich die private Krankenversicherung weigert, eine Rechnung zu bezahlen, dann hat der Arzt die , die Rechnung neu zu formulieren oder eine umfangreiche Stellungnahme zu schreiben.

Alle unstrittigen Beträge erst einmal bezahlen lassen

In der Regel weist die Krankenkasse nicht die komplette Rechnung zurück. Der Versicherte sollte die Teilbeträge, die in Ordnung sind, sofort an den Arzt überweisen und gleichzeitig auf die strittigen Punkte hinweisen. So werden mögliche Mahngebühren vermieden.

Die Rechnung online überprüfen

Der Verband der privaten Krankenkassen bietet die Möglichkeit, die Rechnung des Arztes online zu überprüfen. Auf diese Weise kann festgestellt werden, ob die richtigen Ziffern kombiniert wurden. Zudem kann der Versicherte sehen, ob der Arzt die Leistungen richtig aufgeführt hat.

Den Ombudsmann der Krankenkasse kontaktieren

Wenn weder mit dem Arzt oder mit der Krankenkasse eine Einigung erzielt werden kann, dann bleibt noch der Weg zum Ombudsmann der privaten Versicherungen. Der Ombudsmann nimmt die Beschwerden der Versicherten auf dem Online-Weg entgegen und überprüft dann, ob die Kasse die Rechnung bezahlen muss. Da das Angebot kostenlos ist, nehmen viele Versicherte das Angebot gerne in Anspruch.

Gegen die Kasse Klage einreichen

Kann der Ombudsmann nichts ausrichten, dann bleibt nur der Weg zum Zivilgericht, aber Vorsicht, ein Prozess mit medizinischen Gutachten kann sehr teuer werden.

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Ulrike