Globuli auf Rezept – zahlt die Krankenversicherung für Homöopathie?

Globuli auf Rezept – zahlt die Krankenversicherung für Homöopathie?

Immer mehr Deutsche vertrauen der Heilkraft homöopathischer Medikamente und viele erlauben Globuli auf Rezept. Die Besuche bei einem Heilpraktiker und die Globuli sind allerdings eine zusätzliche Leistung, für die nicht jede aufkommt. Selbst bei den , die Globuli auf Rezept erlauben, gibt es Einschränkungen. So müssen die Besuche beim Heilpraktiker oftmals aus eigener Tasche bezahlt werden, das Gleiche gilt für die Zuschüsse, die vielfach gedeckelt sind.

Welche Krankenkasse übernimmt welche Kosten?

Die vier großen Krankenkassen in , die Techniker Krankenkasse oder TK, die Barmer Ersatzkasse, die DAK und die AOK Bayern übernehmen zumindest einen Teil der Kosten, wenn auch in sehr unterschiedlicher Form. So zahlt die TK die Behandlung durch den Heilpraktiker sowie die Globuli auf Rezept, jedoch ist der Zuschuss für die Medikamente auf 100 Euro im Jahr beschränkt. Die Barmer erstattet lediglich die homöopathischen Behandlungen, diese hingegen in voller Höhe. Die DAK zahlt ihren die Behandlung und auch die Medikamente. Bei den Behandlungen liegt die Grenze aber bei 168 und bei Medikamenten sind es 100 Euro pro Jahr. Die AOK Bayern zahlt nicht für die Behandlung und der Zuschuss für Medikamente beschränkt sich auf 30 Euro. Wird dieser Betrag überschritten, dann muss die Kosten selbst übernehmen.

Das Kleingedruckte lesen

Selbst wenn die Krankenkassen homöopathische Leistungen übernehmen, müssen die Versicherten trotzdem mit zahlreichen Einschränkungen rechnen. Sie sollten daher das Kleingedruckte bei ihrer sehr genau lesen. So heißt Globuli auf Rezept in der Regel, dass die Medikamente nur auf einem Privatrezept verschrieben werden, nur dann werden die Kosten erstattet. Zudem muss der Arzt eine zusätzliche haben, um diese Leistung überhaupt anbieten zu können. Viele Krankenkassen beteiligen sich oft nur zu einem kleinen Teil an den Kosten, zudem gibt es vielfach auch Einschränkungen auf bestimmte Therapeuten, beispielsweise, wenn diese Therapeuten an Kooperationsprogrammen teilnehmen.

Die Kassen entscheiden

Bei vielen Kassen können die Versicherten ein sogenanntes „Gesundheitskonto“ anlegen. Dies bedeutet, es gibt ein Budget in einer bestimmten Höhe für diverse Zusatzleistungen, pro Versicherten und pro Jahr. Ist das Geld durch homöopathische Leistungen aufgebraucht, welcher Art auch immer, dann zahlen die Kassen für dieses Jahr nichts mehr dazu. Ob eine Krankenkasse überhaupt eine homöopathische Leistung übernimmt, entscheidet sie selbst. Dabei kann es sich unter anderem um eine Zahnreinigung handeln, die nicht im gesetzlichen Leistungskatalog steht. Die Kassen sind auch nicht verpflichtet, ihre Versicherten zu informieren, wenn ein Service eingestellt wird. Wer die Kasse wechseln möchte, sollte sich daher im Vorfeld genau informieren, welche Übernahmeregeln gelten.

Fazit

Die Homöopathie gilt als eine Form der Behandlung, die als ergänzend und alternativ zur klassischen Schulmedizin betrachtet wird. „Erfunden“ hat diese Alternative Samuel Hahnemann. Seiner Auffassung nach ist eine Erkrankung nichts anderes als eine krankhafte Verstimmung des gesamten Lebensprinzips. Für die Mehrzahl der Homöopathen steht die Erkundung des jeweils individuellen Krankheitsbildes und eine ausführliche Recherche im Mittelpunkt. Die entsprechenden Medikamente werden auf ihre Grundsubstanzen potenziert und immer weiter verdünnt. Zu den bekanntesten homöopathischen Mitteln gehören unter anderem Globuli, Schüßler-Salze und Bachblüten. Ob und wie diese Medikamente wirken, ist bis heute wissenschaftlich nicht nachweisbar, daher verweigern viele Kassen auch die Kostenübernahme.

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Ulrike