Ehemalige DDR-Bürger sollen Rentenkonto überprüfen lassen
Arbeitnehmer, die in der Deutschen Demokratischen Republik beschäftigt waren, sollten nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz und der Stiftung Warentest dringend überprüfen, ob ihre Rentenunterlagen aus dieser Zeit vollständig vorliegen. Ehemalige DDR-Betriebe, deren Nachfolgeunternehmen oder Archiv- und Dokumentationszentren müssen ihre Personal- und Lohnunterlagen nur bis zum 31. Dezember 2006 aufbewahren, danach dürfen sie vernichtet werden. Stellt sich nach diesem Datum
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