Voraussetzungen für Kostenübernahme unfallbedingter KFZ-Reparaturen
Bei einem Verkehrsunfall wird der Schaden des Unfallbeteiligten, der den Unfall nicht verursacht hat, in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, übernommen. Was so einfach klingt, ist in der Praxis durch zahlreiche Änderungen im Schadensersatzrecht erschwert worden, denn nun ist die Übernahme der Reparaturkosten an bestimmte Bedingungen geknüpft. Dies geht aus mehreren Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. In einem
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