Risikolebensversicherung: Verlängerung = Neuabschluss
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken entspricht die Verlängerung einer Risikolebensversicherung einem Neuabschluss (Az.: 5 U 704/06-89). Das Urteil hat eine große Bedeutung für die mit dem Versicherungsvertrag verbundenen Fristen, die laut den Vertragsbedingungen gelten. So beginnt z.B. die dreijährige Ausschlussfrist wegen Selbsttötung durch den Neuabschluss. Die Versicherung muss den Kunden auf diese Tatsache hinweisen. Im konkreten Fall hatte ein
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