Stiefeltern müssen für Pflegeversicherung nicht mehr zahlen
In einem aktuellen Urteil wurde von Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass Stiefeltern keinen erhöhten Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen müssen. In dem Prozess wurde verhandelt, ob eine Stiefmutter seit 2005 den höheren Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen muss. Die Frau hatte dagegen geklagt, dass sie den erhöhten Pflegeversicherungsbeitrag zahlen muss, da sie als Stiefmutter von zwei Kindern, die Ihr Ehemann aus erster Ehe
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