Kinder wachsen aus der Haftpflichtversicherung heraus
Kinder wollen spielen und sich austoben. Dabei kann schon einmal der eine oder andere Einrichtungsgegenstand oder auch eine Scheibe zu Bruch gehen. Wenn es sich um fremdes Eigentum handelt, müssen die Eltern dem Besitzer der zerstörten Gegenstände den Schaden ersetzen. Diese Zahlungen übernimmt in der Regel die private Haftpflichtversicherung, denn Kinder sind automatisch über eine entsprechende Police der Eltern mitversichert.
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