Versicherung muss wegen Benzinklausel nicht zahlen
Ein durch falsches Betanken entstandener Motorschaden muss von der privaten Haftpflichtversicherung des Verursachers nicht gezahlt werden, wenn sich die Versicherung auf die ‚"Benzinklausel" berufen kann. In einem aktuellen Fall hatte ein Mann vor Gericht gegen seine Haftpflichtversicherung geklagt und die Erstattung von 7.150 Euro aus einem Motorschaden gefordert. Der Mann hatte den Wagen seines Freundes, in dem er als Beifahrer
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