Schuldeingeständnis unmittelbar nach Unfall ist rechtlich nicht bindend
Ein Autofahrer, der unmittelbar nach einem Verkehrsunfall die Schuld an diesem auf sich nimmt, hat nach Auffassung des Oberlandesgerichts (OLG) DÜsseldorf kein Schuldanerkenntnis im rechtlichen Sinn abgelegt. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil (Az. I-1 U 246/07) hervor. Der Zivilsenat entschied, dass der Autofahrer überhaupt nicht dazu berechtigt sei, einen möglichen Anspruch des Unfallgegners ganz oder teilweise anzuerkennen,
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