Beitragsbemessungsgrenze soll angehoben werden
Arbeitnehmer mit überdurchschnittlich hohem Einkommen sollen zukünftig auch höhere Sozialabgaben leisten. Medienberichten zufolge steigt die Grenze für die Beitragsbemessung um 100 Euro auf dann 5400 Euro für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung und um 75 Euro auf dann 3675 Euro für die Krankenversicherung. Die Beitragsbemessung stellt eine Obergrenze dar, an der sich der prozentuale Beitrag z.B. einer Krankenkasse orientiert. Eine Beitragsbemessungsgrenze
Weiterlesen