Privathaftpflicht haftet nicht für Schäden durch Basteleien am PKW
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf muss eine Privathaftpflicht-Versicherung nicht für Schäden haften, die durch Bastelarbeiten an einem nicht zugelassenen Fahrzeug entstehen (Az.: I-4 U 191/07). Im konkreten Fall hatte ein Mann in einem Lagerraum, den sein Vater gepachtet hatte, ein Fahrzeug (Baujahr 1984) restauriert, das weder versichert noch für den Straßenverkehr zugelassen war. Bei dem Versuch, nach der Lackierung
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