Kfz-Haftpflichtversicherung muss bei Eigenschäden nicht zahlen
Wenn ein Versicherungsnehmer Halter mehrerer Fahrzeuge ist und durch ein Fahrzeug an einem anderen ein Schaden zugefügt wurde, so muss die Kfz-Haftpflichtversicherung hierfür nicht aufkommen, entschied der Bundesgerichtshof (IV ZR 313/06). Im konkreten Fall war der Kläger sowohl Halter als auch Versicherungsnehmer von zwei PKWs, von denen eines seine Frau fuhr. Als die Ehefrau mit ihrem Auto gegen den Wagen
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