Zulassungsbehörde darf bei fehlendem Versicherungsschutz Fahrzeug stillegen
Nach einem Urteil des Saarländischen Oberverwaltungsgerichts in Saarlouis ist die Kfz-Zulassungsbehörde dazu berechtigt, ein Fahrzeug sofort stillzulegen, wenn das Auto keine Haftpflichtversicherung mehr besitzt (Az.: 1B 10/09). Dieses Recht hat die Behörde auch dann, wenn die Information über das Ende des Versicherungsschutzes falsch ist, in diesem Fall muss der Halter den Sachverhalt mit der Versicherung klären. In dem konkreten Fall
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