Hauratversicherung zahlt auch im Ausland
Auch eine im Ausland gestohlene Armbanduhr kann eine Angelegenheit für eine Haftpflichtversicherung sein. Dies wurde jetzt in einem vom Oberlandesgericht in Köln verhandelten Fall festgelegt. Ein Mann hatte seine teure Rolex Armbanduhr in Neapel beim Einkaufsbummel getragen und diese wurde ihm vom Arm gestohlen. Der Mann meldete den Diebstahl seiner Haftpflichtversicherung und wollte den Schaden in Höhe von ca. 8000
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