Einbruchdiebstahl ohne Gewalt
Wenn im Fall eines Einbruchdiebstahls die Hausratversicherung zahlen soll, muss dieser beweisbar sein. Ist der Dieb z. B. gewaltlos in die Wohnung eingedrungen und hat auch ansonsten keine Spuren hinterlassen, so zahlt die Hausratversicherung nicht. Dies hat vor kurzem das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschieden. In dem entsprechenden Fall hatte eine Frau ihrer Hausratversicherung einen Diebstahl von Pelzen und Schmuck gemeldet.
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