Hausratversicherung: Versicherte in Beweispflicht
Ein Versicherungsnehmer muss gegenüber seiner Hausratversicherung beweisen das ein Einbruch gewaltsam geschehen ist, kann er dieses nicht beweisen so muss der Versicherer nicht zahlen. In einem aktuellen Fall kam eine Frau aus dem Urlaub zurück und musste feststellen, dass in Ihre Wohnung eingebrochen wurde und Schmuck und Pelze gestohlen wurden. Da keine Gewaltspuren zu sehen waren, weder an Wohnungstür noch
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