Versicherungen plädieren für Dashcams
Wer in Moskau mit dem Auto unterwegs ist, der muss starke Nerven, viel Glück und vor allen Dingen eine Dashcam haben. Kein Moskauer Autofahrer käme auf die Idee, ohne die kleine Kamera, die hinter der Windschutzscheibe platziert wird, durch die Stadt zu fahren, denn bei der Vielzahl der Unfälle leistet die Videokamera gute Dienste. In Deutschland haben sich die kleinen Dashcams noch nicht so richtig durchgesetzt und das liegt an der unklaren Gesetzeslage.
Praktisch für den Ernstfall
Alle, die vielleicht aus beruflichen Gründen viel alleine mit dem Auto unterwegs sind, sollten darüber nachdenken, einen elektronischen Zeugen in Form einer Dashcam mitzunehmen. Die Kamera wird unauffällig an der Windschutzscheibe angebracht und sie filmt den laufenden Verkehr. Kommt es zu einem Unfall oder zu einem angeblichen Verkehrsverstoß, dann zeigt die Dashcam, wer im Recht ist und wer nicht. In Deutschland ist die Minikamera inzwischen salonfähig geworden und die Bilder, die sie liefert, sind mittlerweile sowohl in zivilen Verfahren als auch in Strafverfahren zugelassen. Aktuell hat das Oberlandesgericht in Stuttgart bei einem Urteil in einem Schadensersatzprozess die Bilder einer Dashcam akzeptiert.
Die Versicherungen sind dafür
Die Autoversicherer sind dafür, dass sich die Autofahrer mit einer Videokamera ausrüsten, denn nur dann kann bei vielen Unfällen schneller und viel sicherer festgestellt werden, wer die Schuld an einem Unfall trägt. Damit ließe sich auch die Regulierung der Schäden schneller abwickeln und das wäre für alle Beteiligten günstiger. Dashcams liefern objektive Informationen, die sich einfach auswerten lassen und das könnte die diversen Gutachten überflüssig machen, die einen Prozess nur unnötig in die Länge ziehen. Allerdings wissen die Versicherungen auch, dass die Auswertung einer Dashcam in Deutschland aus rechtlicher Sicht nicht immer eindeutig geregelt ist.
Das Hindernis heißt Datenschutz
Eine Dashcam im Auto anzubringen, ist in Deutschland nicht verboten, aber wenn während der Fahrt ständig die Kennzeichen und die Personen aufgenommen werden, die in anderen Autos sitzen, dann verstößt das laut Gesetz gegen den geltenden Datenschutz. Alle, die ihre Dashcam daher auch nur kurz einschalten, müssen wegen unbefugter Erhebung und Speicherung von Daten ein Bußgeld zahlen, wenn die Polizei sie dabei erwischt. Die Polizei kann die Kamera bei einer Kontrolle jedoch nicht beschlagnahmen, denn dazu müssten die Beamten einen Durchsuchungsbeschluss haben. Die Versicherungen raten den Autofahrern, die Bilder der Dashcam im Ernstfall zuerst einem Anwalt zu zeigen, bevor sie die Polizei zu Gesicht bekommt.
Bild: © Depositphotos.com / Pe3check
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