Haftpflichtversicherung – was müssen Angehörige von Demenzkranken beachten?
Die Lebenserwartungen der Menschen, die unter Demenz leiden, steigt stetig an und in diesem Zusammenhang ist es für die Angehörigen wichtig, auch eine bereits bestehende Haftpflichtversicherung zu überprüfen. Der Verein „Geld und Verbraucher“ hat zu diesem Thema jetzt Tipps und Empfehlungen veröffentlicht, die praktische Hilfen rund um das Thema Demenz anbietet. Es gibt nicht nur Probleme im Umgang mit der Krankheit, es ist auch wichtig, sich um den Versicherungsschutz, also um die private Haftpflichtversicherung zu kümmern.
Nicht mehr haftbar
Menschen, die unter Demenz leiden, können für ihr Handeln nicht mehr haftbar gemacht werden, sie sind deliktunfähig, wie es im Amtsdeutsch heißt. Aber wer soll für die Schäden aufkommen, die ein Demenzkranker verursacht? Einige Versicherer haben das Problem erkannt und kommen für die Schäden auf, die ein Versicherter, der unter Demenz leidet, angerichtet hat. Die Erkrankung muss dabei dem Versicherer nicht angezeigt werden, aber für die Angehörigen ist es trotzdem von großem Interesse, sich über die genauen Bedingungen einer bereits abgeschlossenen privaten Haftpflichtversicherung zu informieren. Wenn das nicht geschieht, dann kann es durchaus passieren, dass die Angehörigen auf dem Schaden sitzenbleiben, wenn es zu einem Schadensfall kommt und der Versicherte deliktunfähig ist.
Wann haftet die Versicherung?
Grundsätzlich haftet eine private Haftpflichtversicherung nur dann, wenn der Verursacher des Schadens auch dazu verpflichtet wäre. Wenn es keine spezielle Klausel im Versicherungsvertrag gibt, die auf eine Deliktunfähigkeit hinweist, dann müssen meist die Angehörigen bezahlen. Eine solche Klausel kann dem Vertrag jedoch hinzugefügt werden und wenn dann etwas passiert, dann übernimmt die private Haftpflichtversicherung den Schaden. Es ist also immer eine gute Entscheidung, die Haftpflichtversicherung noch einmal hinsichtlich dieser Klausel zu überprüfen und wenn die Klausel sinnvoll ist, sie nachträglich einfügen zu lassen.
Wichtig für pflegende Angehörige
Die meisten Demenzkranken leben entweder zu Hause und werden von professionellen Pflegediensten gepflegt oder sie leben bei ihren Angehörigen. In beiden Fällen ist es eine richtige Entscheidung, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, vor allem, wenn die Demenzkranken körperlich noch fit sind und zum Beispiel in Begleitung einkaufen gehen können. Hier kann es schnell zu einem Schadensfall kommen und je nachdem, wie groß der Schaden ist, wird es für den Versicherten oder für seine Familie sehr teuer. Eine Anpassung der bestehenden privaten Haftpflichtversicherung ist daher immer eine günstigere Option.
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