Was passiert, wenn die Versicherung insolvent ist?

Versicherungen galten sehr lange als der Inbegriff von Sicherheit und Stabilität, aber das ist heute nicht mehr der Fall. Die Pleite der Mannheimer wurde als Ausrutscher betrachtet, aber die BaFin, die Bundesanstalt für ist offenbar anderer Ansicht, denn sie hat jetzt eine Broschüre erstellt, die Versicherte darüber informiert, was im Fall einer Versicherungsinsolvenz zu tun ist und welche Rechte Versicherte haben.

Was geschieht mit der Lebensversicherung?

Für den Fall der Fälle gibt es zwei , zum einen die Protektor Lebensversicherungs-AG, die für alle Lebensversicherungen zuständig ist und die Medicator AG. Nicht alles ist geschützt, wenn es zu einer Insolvenz einer kommt, aber für Lebensversicherungen sieht es nicht so schlecht aus. Alle Lebensversicherungen, ganz gleich, ob es Risikolebensversicherungen, fondsgebundene oder kapitalbildende Lebensversicherungen sind, bei einer Pleite kommt alles unter die Aufsicht der Protektor. Für das Krankenhaustagegeld und die Pflegepflicht-Versicherung ist aber die Medicator zuständig. Die BaFin ihrerseits versucht dann die Lage zu stabilisieren und kann unter anderem auch ein Kündigungsverbot aussprechen. Der Versicherte muss auch im Fall einer Insolvenz die vereinbarten Prämien weiter bezahlen, erhält aber im Gegenzug eine Garantie auf seine vertraglich zugesicherten Leistungen.

Was ist nicht abgesichert?

Alle privaten Verträge für sind nicht geschützt. Das gilt unter anderem auch für die Krankenzusatztarife wie das Krankenhaustagegeld oder eine Auslandskrankenversicherung, zudem für alle Sachversicherungs-Verträge. Wenn die Versicherung in die Insolvenz geht, dann bekommen die Versicherten keinen Euro von dem zurück, was sie eingezahlt haben und ihre Verträge sind ungültig. Etwas anders sieht es bei den Pensionskassen aus, denn diese können von der Pflichtmitgliedschaft befreit werden, aber auf freiwilliger Basis der Protektor beitreten. Wenn das geschieht, dann sind die Kunden und vor allem auch ihr Geld geschützt.

Nur in Deutschland

Die Schutzmaßnahmen, die die BaFin in ihrer Broschüre aufführt, gelten allerdings nur für Versicherungen, die ihren Sitz in Deutschland haben. Alle Kunden, die eine Versicherung mit einer Gesellschaft abgeschlossen haben, die keine Niederlassung in Deutschland hat, bleiben bei der Absicherung außen vor. Wenn eine Versicherung aus dem Ausland in die Insolvenz geht, dann ist immer das Land verantwortlich, in dem die Versicherung ihren Sitz hat. Handelt es sich um ein Land innerhalb Europas, dann sehen die Aussichten nicht ganz so düster aus, im Nicht-EU-Ausland besteht aber kaum eine Chance, Geld zurückzubekommen.

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Ulrike