Kann man die Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen?

Kann man die Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen?

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine sinnvolle Sache, jedoch teuer. Dies ist der Hauptgrund, warum relativ wenige sich für die BU entscheiden, obwohl sie wichtig ist. Ein Anreiz, sich doch für den Abschluss der zu entscheiden, ist der steuerliche Aspekt, da man die Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen kann. Allerdings gibt es dabei einiges zu beachten.

Was ist zu beachten?

Wer selbstständig oder freiberuflich tätig ist und seine BU von der Steuer absetzen will, kann vom Steuervorteil mehr profitieren als es bei einem Angestellten der Fall ist. Zudem spielt es eine Rolle, ob es sich bei der BU um einen eigenständigen Vertrag oder um den zusätzlichen Baustein zu einer anderen Versicherung handelt. Ist die Versicherung Teil einer betrieblichen , dann gibt es wieder andere Regeln. Es ist also immer ratsam, sich vor dem Abschluss einer BU sehr genau zu informieren.

Wie kann die BU von der Steuer abgesetzt werden?

Die BU von der Steuer abzusetzen, lohnt sich jedoch nicht immer. Zwar kann man alle als Aufwand für die Vorsorge von der Steuer absetzen, hier gilt aber sowohl für Rentner als auch für Arbeitnehmer ein Höchstbetrag von 1900 Euro. Für alle Freiberufler und Selbstständige liegt die Grenze bei 2800 Euro. Kommen die Ausgaben für die private oder gesetzliche Arbeitslosen-, -, - und Pflegeversicherung nicht über diesen Betrag, dann besteht noch ein gewisser Freiraum, um die BU bei der Steuer abzusetzen. Das Gleiche gilt auch, wenn die BU keine eigenständige Versicherung, sondern eine ist. Sie kann unter anderem Teil einer Risiko- oder Kapitallebensversicherung sowie einer sein. Dann ist es möglich, einen Teil des Betrages, der auf die BU entfällt, als sogenannte Sonderausgabe bei der Steuererklärung geltend zu machen.

Teil einer Rürup-Rente

Aus steuerlicher Sicht profitabel ist es, wenn Selbstständige die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Basisrente wie der Rürup-Rente kombinieren. Die Beiträge für diese Rente können nur noch in diesem Jahr in der Steuererklärung angegeben werden, und zwar bis zu einer Höhe von 26.528 Euro als Aufwendung für die Altersvorsorge. Von dieser Summe erkennt das Finanzamt 96 Prozent an. In zwei Jahren steigt der absetzbare Anteil dann auf 100 Prozent an. Der steuerliche Vorteil kann jedoch nur genutzt werden, wenn die Beiträge maximal 50 Prozent des kompletten Beitrags ausmachen.

Wie wird versteuert?

Wer die BU von der Steuer absetzen will, muss sich informieren, um welche Form es sich handelt. Ist die Versicherung eigenständig, dann wird nur der Ertragsanteil versteuert. Wie dieser ist, hängt immer von der Laufzeit der BU ab. Liegt beispielsweise eine Laufzeit von 15 Jahren vor, dann müssen 16 Prozent der BU versteuert werden.

Fazit

Beliebt ist die BU vor allem als Teil der Rürup-Rente. Hier richtet sich der steuerliche Anteil immer nach dem Jahr, in dem die Rente ausgezahlt wird. Sollte sie in diesem Jahr starten, dann müssen 83 Prozent der Rente versteuert werden. Dieser Anteil bleibt anschließend bis zum Ende der Laufzeit gleich. Bis zum Jahr 2040 steigt dann der steuerpflichtige Teil für alle, die die Rürup-Rente neu abschließen, auf 100 Prozent an.

Bild: © Depositphotos.com / kuprevich

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