Mietwagen im Urlaub – was ist zu beachten?
Wer nicht mit dem eigenen Wagen in die Ferien fährt, mietet vor Ort ein Fahrzeug, um mobil zu sein. Der Mietwagen im Urlaub kann sehr schnell zusätzliche Kosten verursachen, selbst beim Thema Versicherungen. Wer sich aber den Mietvertrag genau durchliest und einige grundlegende Dinge beachtet, ist mit dem Mietwagen im Urlaub immer auf der sicheren Seite.
Gut versichert
Keiner will mit dem Mietwagen im Urlaub einen Unfall bauen oder in einen Unfall verwickelt werden. Deshalb ist es so wichtig, was die Versicherung angeht, immer auf den Ernstfall vorbereitet sein. Wichtig ist die Kfz-Haftpflichtversicherung sowie die Voll- oder Teilkaskoversicherung, entweder mit oder ohne Selbstbeteiligung. Die bekannten Mietwagenunternehmen bieten sowohl eine Teil- als auch eine Vollkaskoversicherung an. Der ADAC rät allen, die im Urlaub einen Mietwagen buchen, zu einer Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung. Kommt es zu einem Unfall, dann muss sich der Mietwagenfahrer keine Sorgen um die Kosten machen.
Das richtige Verhalten
Falls es in den Ferien doch zu einem Unfall mit dem Mietwagen kommen, dann ist es wichtig, immer die Polizei zu rufen, damit sie den Unfall offiziell aufnehmen kann. Ebenso wichtig ist es, so schnell wie möglich die Versicherung und die Mietwagenfirma zu informieren. Im Handschuhfach eines Mietwagens befindet sich in der Regel ein Formular für den genauen Unfallbericht. Dieses Formular muss der Fahrer des Mietwagens ausfüllen. Dabei ist darauf zu achten, die Kontaktdaten der Beteiligten und der Zeugen aufzuschreiben. Die Schäden, die am Mietwagen entstanden sind, sollten zudem durch Fotos dokumentiert werden.
Was deckt die Haftpflichtversicherung ab?
Einen Mietwagen im Urlaub bei einem der großen und bekannten Unternehmen zu buchen, bedeutet in den meisten Fällen: Die Haftpflichtversicherung ist automatisch enthalten. Sie deckt alle Schäden ab, die der Fahrer des Mietwagens verursacht. In der Regel deckt die Haftpflichtversicherung Personen- sowie Sachschäden bis zu einer maximalen Höhe von 100 Millionen Euro und bis zu acht Millionen Euro bei Personen ab, die bei einem Unfall zu Schaden gekommen sind. Was durch die Haftpflichtversicherung allerdings nicht abgedeckt ist, sind die Schäden am Mietwagen selbst. Hier sind, wie bereits erwähnt, die Vollkaskoversicherung und der Schutz vor Diebstählen zuständig.
Sind die Mitfahrer auch versichert?
Alle, die im Mietwagen mitfahren, müssen dem Mietvertrag hinzugefügt werden. Nur dann können auch sie von den Schutzleistungen profitieren, die der Autovermieter anbietet. So etwas ist insbesondere von Interesse, wenn Familien mit Kindern verreisen und vor Ort einen Mietwagen nehmen. Falls der Sohn der Familie, der vielleicht gerade erst den Führerschein gemacht hat, den Mietwagen fahren will, dann kann die Versicherungssumme höher sein, wie es bei Senioren der Fall ist. Einige Vermieter verlangen außerdem eine Zusatzgebühr.
Fazit
Einen Wagen mieten und damit im Urlaub Besichtigungstouren unternehmen, ist immer eine gute Wahl. Viele Urlauber denken dabei jedoch nicht an die Folgen, falls es einen Unfall mit dem Wagen geben sollte. Daher ist es umso wichtiger, gut versichert zu sein, vor allem bei einem Urlaub außerhalb der EU. Hier ist es von Bedeutung, sich genau über die Mietbedingungen und die Kosten zu informieren. Für Autofahrer, die im Ausland einen Unfall haben, ist die Zentralrufnummer der Autoversicherer (040 300 330 300) eine große Hilfe.
Bild: © Depositphotos.com / Syda_Productions
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