Versicherung gegen Glasbruch – nur in bestimmten Fällen sinnvoll?

Versicherung gegen Glasbruch – nur in bestimmten Fällen sinnvoll?

Türen, Fenster und Spiegel – Glas ist in allen Wohnungen und Häusern zu finden. Braucht man deshalb aber auch eine gegen Glasbruch? Spielen die Kinder im Garten und treffen nicht das Tor, sondern die Scheibe des Wohnzimmerfensters, dann ist guter Rat teuer. Trifft der Sohn des Hausbesitzers, dann ist die Versicherung gegen Glasbruch zuständig. Trifft hingegen sein Freund, dann muss die private der Eltern des Freundes für den aufkommen.

Lohnt sich die Versicherung?

Geht eine Glastür im Haus kaputt, ist die Glasversicherung zuständig. Hier stellt sich aber die Frage: Wie wahrscheinlich ist es, dass diese Tür zu Bruch geht? Ist es hier nicht sinnvoller, die für die Versicherung zu sparen und eine neue Tür zu bezahlen, wenn es tatsächlich Scherben gibt? Bei einer Versicherung gegen Glasbruch gibt es zwei Optionen: Zum einen kann damit eine ergänzt werden oder ist es möglich, sie separat abzuschließen. Damit die Versicherung gegen Glasbruch auch zahlt, müssen die Glasflächen auch am Versicherungsort, also in der Wohnung oder im Haus sein. Je nach Art und Umfang des Vertrages deckt diese Versicherung verschiedene Schäden ab.

Eine Ergänzung zur Hausratversicherung

Wird eine Glasversicherung in Verbindung mit einer abgeschlossen, dann kommt sie für folgende Schäden auf:

  • Duschkabinen
  • Vitrinen und Schränke
  • Die Glasabdeckung von Bildern
  • Glastische und Spiegel
  • Die Glasscheibe von Backofen und Mikrowelle sowie für das Ceranfeld.
  • Aquarien und Terrarien
  • Kunstverglasungen

Als Ergänzung der Gebäudeversicherung

Wird die Glasversicherung zusammen mit der Gebäudeversicherung oder separat abgeschlossen, dann kommt sie für Schäden an anderen Glasflächen auf. Dazu gehören:

  • Veranden und Wintergärten
  • Glastüren, Fenster sowie Loggia- und Balkonverglasungen.
  • Wetterschutzanbau oder verglaste Vorbauten.
  • Solarmodule, Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen.
  • Die Kunstverglasung an Außenfenstern.

Wer ein Gewerbe hat, wie etwa ein Geschäft, kann außerdem seine Schaufenster, Ausstellungsvitrinen, Trennwände, Spiegel und Theken versichern lassen.

Was übernimmt die Versicherung und was nicht?

Bei Privatleuten sowie bei Gewerbetreibenden übernimmt die Glasversicherung die Reparatur oder den Ersatz bei komplett beschädigten Glasflächen. Ferner trägt die Versicherung die Kosten für eine Notverglasung sowie für die Beseitigung der Scherben. Grundsätzlich kommt die Versicherung nicht dafür auf, wenn Schäden an sogenannten Hohlkörpern aus Glas entstehen. Dies gilt beispielsweise für Gläser oder Leuchten aus Glas. Brillen sind nicht versichert, ebenso wenig wie Tablets, Handys, Plasma- oder LCD-Fernseher. Sie sind nicht im Schutz enthalten, es sei denn, dass sie gesondert in einen Vertrag aufgenommen werden. Wird der Rasen gemäht und ein aufgewirbelter Stein trifft eine Scheibe, dann ist das ebenfalls kein Versicherungsfall.

Fazit

Die definieren klar, wann es sich um einen Glasbruch handelt und wann das nicht der Fall ist. Ein Glasschaden liegt immer dann vor, wenn eine Glasfläche komplett zerstört wurde oder wenn zumindest der Querschnitt der Fläche eine Beschädigung hat. Ein Sprung oder ein Riss muss demnach von der Vorderseite bis zur Rückseite reichen. Für Kratzer oder Schrammen auf einer Glasfläche kommt die Versicherung jedoch nicht auf. Der Bruch einer Glasscheibe kann in der Regel finanziell verkraftet werden, daher brauchen viele keine Glasversicherung. Wer hingegen einen teuren Wintergarten oder ein Gewächshaus im Garten hat, sollte über diese Versicherung nachdenken.

Bild: © Depositphotos.com / Mitifotodeposit

Ulrike