Wärmepumpen versichern – was müssen Hausbesitzer beachten?
Weg von den fossilen Energien und hin zu den erneuerbaren Energien. An diesem Wechsel beim Heizen versucht sich momentan die Regierung und hat für das kommende Jahr neue Regeln aufgestellt. Wer bereits Hausbesitzer ist oder es werden möchte, muss eine Heizung haben, die mindestens zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien besteht. Dies bringt die Wärmepumpe ins Spiel und die Frage: Wie lassen sich Wärmepumpen versichern?
Eine gefragte Heizung
Unabhängig von der jeweiligen Regierung haben schon heute viele Hausbesitzer Interesse an einer Wärmepumpe. Obwohl es inzwischen lange Lieferzeiten und zudem hohe Kosten bei der Anschaffung gibt, ließen sich viele nicht abschrecken und haben eine Wärmepumpe gekauft. Im vergangenen Jahr waren es 238.000 Geräte, was ein Absatzplus von 53 Prozent gegenüber dem Jahr 2021 ist. In den ersten drei Monaten 2023 stieg der Umsatz sogar um 111 Prozent gegenüber dem vergangenen Jahr. Wer sich für diese Form der Heizung interessiert, sollte auch wissen, wie sich Wärmepumpen versichern lassen. Welche Versicherung ist notwendig, damit die Wärmepumpe richtig versichert ist?
Welche Versicherung kommt infrage?
Alle, die Wärmepumpen versichern wollen, können dies über eine bereits bestehende Wohngebäudeversicherung. Wird ein neuer Vertrag über eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, was beispielsweise bei einem Neubau der Fall ist, dann sollten die Bauherren unbedingt darauf achten, dass die Pumpe mitversichert ist. Die Wohngebäudeversicherung schützt die Besitzer eines Hauses vor den oftmals hohen Kosten bei einem Sachschaden. Versichert ist das komplette Gebäude sowie alle fest eingebauten Gegenstände, und dazu gehören auch die Heizungsanlagen. Geschützt sind Haus und Heizung unter anderem vor Sturm, Blitzeinschlag, Feuer, Überspannung und Leitungswasser.
Eine eigene Police
Wenn Hausbesitzer Wärmepumpen versichern wollen, müssen sie es nicht zwingend über die Wohngebäudeversicherung tun, möglich ist auch eine separate Versicherung.
Eine eigenständige Police versichert die Wärmepumpe unter anderem gegen:
- Kurzschluss, Überspannung und Überstrom.
- Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit.
- Material- und Konstruktionsfehler.
- Das Versagen von Mess-, Sicherheits- oder Regeleinrichtungen.
- Mangel an Wasser, Schmiermittel oder Öl.
- Eis, Sturm und Frost.
- Diebstahl
Diese Versicherung gilt für alle Arten der Wärmepumpe.
Was wird von der Versicherung ersetzt?
Kommt es zu einem Schadensfall an der Wärmepumpe, dann wird zwischen Totalschaden und Teilschaden unterschieden. Ein Teilschaden liegt immer dann vor, wenn die Kosten für die Wiederherstellung zuzüglich des Werts des alten Materials niedriger sind als der Neuwert der Heizung. Ist das der Fall, dann übernimmt die Versicherung die Kosten, damit die Wärmepumpenanlage wieder in einen sogenannten betriebsfertigen Zustand versetzt wird. Sind die Kosten für die Wiederherstellung aber höher als der Neuwert der Wärmepumpe, dann handelt es sich um einen Totalschaden. In diesem Fall entschädigt die Versicherung den Neuwert der Anlage und der Wert des Altmaterials wird von der Summe abgezogen.
Fazit
Wird die Wärmepumpe in den bestehenden Vertrag der Wohngebäudeversicherung aufgenommen oder separat versichert, dann müssen die Besitzer sie in einem bestimmten Intervall warten lassen, die der Hersteller empfiehlt. Diese regelmäßige Wartung muss von qualifizierten Fachbetrieben vorgenommen werden. Wie viel Zeit zwischen den Wartungen vergeht, ist in jedem Versicherungsvertrag individuell geregelt. Erfüllt jemand diese Wartungspflichten nicht und es kommt zu einem Schaden oder einem Diebstahl, dann kann es passieren, dass die Versicherung sich weigert, den Schaden zu übernehmen.
Bild: © Depositphotos.com / Goodluz
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