Gut versichert, wenn die Reise ins Wasser fällt

Gut versichert, wenn die Reise ins Wasser fällt

Die Ferien sind die schönste Zeit des Jahres. Die Vorfreude auf den Urlaub ist groß, frühzeitig werden die Reiseprospekte gewälzt und ein Ziel ausgesucht. Um so enttäuschender ist es, wenn aus der Reise nichts wird oder wenn sie abgebrochen werden muss. Zu der Enttäuschung kommt meist noch eine große finanzielle Belastung, es sei denn, man hat die entsprechende , die den finanziellen auffängt.

Eine wichtige Versicherung

Wer unverschuldet von einer geplanten Reise zurücktreten muss, bleibt ohne Reiserücktrittsversicherung auf den Stornokosten sitzen. Je nachdem, welche Reise gebucht wurde, kann das Ganze sehr teuer werden, denn viele Fluggesellschaften und Reiseveranstalter haben gestaffelte Stornogebühren: Je näher die Absage am Tag der Abreise liegt, umso höher sind auch die Kosten. Mit der Versicherung werden diese Kosten für den Reiserücktritt abgedeckt. Die Versicherung für den Fall, dass die Reise ins fällt, kann bei den meisten Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften gleich mitgebucht werden.

Die Gründe für einen Rücktritt von der Reise

Jeder Reiseveranstalter hat andere Gründe, bei denen die Versicherung in Kraft tritt. In den meisten Fällen kommt die Versicherung für die Kosten auf, falls es zu einer unerwartet schweren Erkrankung kommt. Ein schwerer und ein Todesfall sowie die Erkrankung von Familienangehörigen sind ebenfalls Gründe, um von einer gebuchten Reise zurückzutreten. Allerdings gibt es auch , die bei einer plötzlichen Kündigung aus dem Arbeitsverhältnis zahlen. Auf der anderen Seite kann sogar der Beginn einer neuen Arbeit nach langer Arbeitslosigkeit ein sein, dass die Stornokosten übernommen werden.

Wann zahlt die Versicherung nicht?

Falls in dem gewünschten Reiseland Terrorgefahr besteht, dann ist das für viele Versicherungen kein Grund, für die Stornokosten aufzukommen. Das Gleiche gilt für eine bekannte Seuchen- oder Epidemiegefahr im Urlaubsland. Wer eine Versicherung für den Fall des Reiserücktritts abschließen möchte, sollte sich zum einen über den Umfang des Versicherungsschutzes und zum anderen über eine mögliche Selbstbeteiligung informieren. Fällt die Wahl auf die Versicherung mit Selbstbeteiligung, dann übernimmt die nur einen bestimmten Anteil an den Kosten, den Rest muss der selbst bezahlen. Bei einer Versicherung ohne Selbstbeteiligung kommt der hingegen für alle Kosten auf.

Verschiedene Möglichkeiten

Beim Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung gibt es unterschiedliche . Eine Option ist es, eine sogenannte Versicherung mit Jahresschutz abzuschließen. Unabhängig von den Reisen, die in einem Jahr geplant sind, gilt diese Versicherung für die Dauer von zwölf Monaten und für jede Reise, die in diesem Zeitraum gemacht wird. Wer sich allerdings erst kurz vor der Reise entscheidet, eine Versicherung abzuschließen, muss damit rechnen, dass die Versicherung nicht für die Stornokosten aufkommt, wenn die Reise nicht angetreten wird. Hier ist es wichtig, auf die entsprechenden Fristen zu achten.

Fazit

Eine Versicherung, die für alle Kosten aufkommt, falls die Reise nicht angetreten werden kann, ist in jedem Falle sinnvoll, denn es ist immer mehr als ärgerlich, wenn eine Reise geplant, gebucht und auch bezahlt wurde, aber anschließend nicht stattfindet. Wer jedoch nur gelegentlich für ein verlängertes Wochenende verreist, braucht nicht unbedingt eine Versicherung. Alle, die aber regelmäßig eine lange und teure Fernreise buchen, sind immer gut beraten, sich entsprechend abzusichern.

Bild: @ depositphotos.com / Sharomka

Ulrike