Wichtiges Urteil – Versicherungen dürfen Kursgewinne behalten
Das Landgericht Düsseldorf hat am 13. Juli 2017 ein sehr wichtiges Urteil gefällt, was den meisten, die eine Lebensversicherung haben, nicht gefallen wird. Das Urteil besagt, dass die Lebensversicherungen ihre sogenannten Bewertungsreserven, die Kursgewinne aus der Anlage von Wertpapieren, zum größten Teil behalten dürfen und nur einen sehr geringen Teil an die Kunden ausschütten müssen. Das Gericht hat damit die Klage zurückgewiesen, die der Bund der Versicherten gegen die Victoria-Versicherung und gegen den Ergo-Konzern angestrebt hat.
Die Begründung des Urteils
Das Landgericht erklärte in seiner Urteilsbegründung, das aufgrund der sehr niedrigen Zinsen die konkrete Gefahr bestanden hat, dass einige der Versicherungen den Garantiezins nicht mehr erwirtschaften können, der den Kunden zugesagt wurde. Daher ist das Gesetz aus dem Jahre 2014, das die Ausschüttungen kappt, auch nicht zu beanstanden. Das Gericht weist darauf hin, dass der Gesetzgeber durch diese neue Fassung wichtige Interessen des Gemeinwohls verfolgt, heißt es weiter in der Urteilsbegründung. Der Bund der Versicherten hält allerdings dagegen, dass die Rechtsänderung verfassungswidrig ist, da die Kapitalgewinne mit dem Geld der Versicherten erwirtschaftet wurden und diese damit auch daran beteiligt werden müssen.
Die Rendite nur auf dem Papier
Die Bewertungsreserven bestehen aus Kursgewinnen, wie sie zum Beispiel mit Wertpapieren wie Aktien, mit festverzinslichen Papieren und auch mit Immobilien erzielt werden. Die Gewinne müssen in den Büchern ausgewiesen werden und diese Buchgewinne entstehen immer dann, wenn der Marktwert der Papiere steigt. So sind die Buchwerte der festverzinslichen Papiere, die die Versicherungen schon vor einigen Jahren erworben haben, in der Niedrigzinsphase deutlich gestiegen und entsprechend hoch ist damit auch die Beteiligung der Kunden ausgefallen. Aber wie das Urteil aus Düsseldorf jetzt zeigt, besteht diese Rendite offenbar nur auf dem Papier.
Die Versicherten sind die Dummen
Die Renten- und Lebensversicherungen hat die Zinsflaute hart getroffen. Die Versicherungen können aktuell am Kapitalmarkt die Garantieversprechen, die sie in der Vergangenheit gemacht haben, kaum noch erwirtschaften. Damit sich die Branche wenigstens ein bisschen stabilisieren kann, trat 2014 das Gesetz zur Reform der Lebensversicherungen in Kraft. Dieses Gesetz wurde jetzt durch das Urteil in Düsseldorf bestätigt und die Kunden sind in diesem Fall die Dummen, denn sie bekommen nur noch die Gewinne, die ihnen von den Versicherungen garantiert wurden.
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