Welche Versicherung zahlt nach einem Einbruch?

Die Zahl der Einbrüche in Deutschland steigt kontinuierlich an und diejenigen, bei denen eingebrochen wurde, fragen sich, welche Versicherung eigentlich für die Schäden aufkommt. Bei jedem Einbruch entsteht ein durchschnittlicher Schaden von 3300 Euro und neben dem psychischen Schock und der oft starken emotionalen Belastung gibt es die bange Sorge, ob der Schaden auch von der Versicherung ohne Probleme übernommen wird. Der ideelle Wert lässt sich natürlich nicht ersetzen, aber für den materiellen Schaden ist in erster Linie die Hausratversicherung zuständig.

Einbruch oder Einbruchdiebstahl?

Bei den meisten Einbrüchen handelt es sich um einen sogenannten Einbruchdiebstahl, und zwar immer dann, wenn die Türen oder die Fenster eines Hauses oder einer Wohnung mit Gewalt geöffnet worden sind. Für die Versicherung ist es wichtig, dass die Polizei Spuren für den Einbruch an Fenster und Türen sichert, aber auch, wenn in eine Garage eingebrochen wurde, muss die Spurenlage das eindeutig beweisen. Ein Einbruchdiebstahl ist es auch dann, wenn die oder der Täter das Haus zwar verwüsten, aber nichts gestohlen haben, denn auch bei Vandalismus kommt die Hausratversicherung für den Schaden auf. Schaffen es die Einbrecher nicht, das Haus zu betreten und sorgen bei ihrem Versuch für beschäftigte Fenster und Türen, dann wird das als Einbruch gewertet und die Versicherung zahlt. In einer Mietwohnung ist nicht nur die Wohnung selbst versichert, sondern auch alle Räume, die abschließbar sind, wie zum Beispiel Dachboden und Keller.

Welche Kosten übernimmt die Versicherung?

Nicht alles, was ein Einbrecher stiehlt, lässt sich auch ersetzen, aber wenn Gegenstände in gleicher Art und Qualität wie das Original wiederbeschafft werden können, dann bezahlt die Versicherung diesen Wiederbeschaffungswert. Dieser Wiederbeschaffungswert ist immer der Preis, den der Geschädigte aufbringen muss, um einen gleichwertigen Gegenstand zu kaufen. Handelt es sich beispielsweise um Elektronikgeräte wie Fernseher oder Computer, dann ist der Wiederbeschaffungswert meist günstiger, da die Preise für diese Geräte gefallen sind. Bei anderen Gegenständen kann es sein, dass sie bedingt durch die Inflation, im Preis angestiegen sind. Die Versicherung zahlt zudem die Kosten für die Reparatur der Fenster und Türen, sowie für die Beseitigung von Schäden, die durch Vandalismus entstehen, inklusive der möglicherweise beschädigten Sicherheitstechnik. Nicht selten sind Wohnung und Haus nach einem Einbruch nicht mehr bewohnbar und wenn das der Fall ist, dann kommt die Versicherung im Rahmen einer bestimmten Zeitspanne auch für die Übernachtungskosten in einem Hotel auf.

Was sollte bei der Wahl einer Hausratversicherung beachtet werden?

Die Versicherungssumme bei einer Hausratversicherung bezeichnet immer den vollständigen Wert eines Hausrats. Da diese Summe aber nur sehr schwer genau ermittelt werden kann, gehen die Versicherer von einem Wert von 650,- Euro pro Quadratmeter aus. Wenn die Mindestversicherungssumme einhalten wird, dann kann es passieren, dass im Fall eines Einbruchs keine Prüfung wegen Unterversicherung vorgenommen wird. Daher ist es immer besser, die Versicherung zu informieren, wenn zum Beispiel teure Elektrogeräte, Antiquitäten oder sonstige Wertgegenstände gekauft werden, um die Versicherungssumme anzugleichen. Auch bei einem Umzug sollte die Versicherung informiert werden, denn auch dann kann es sein, dass die Versicherungssumme angepasst werden muss.

Den Schaden richtig melden

Wenn eingebrochen wurde, dann muss sofort die Polizei verständigt werden, denn jede Hausratversicherung verlangt eine Meldung bei der Polizei. Anschließend muss das Inventar ganz genau aufgelistet werden und man muss zudem die Originalrechnungen heraussuchen. Von wertvollen Schmuckstücken oder teuren Uhren gibt es meist Fotos, die ebenfalls der Versicherung übergeben werden müssen. Wenn die Versicherung alle wichtigen Unterlagen hat, dann wird die Sachlage aufgenommen und die Versicherung teilt dem Kunden mit, welche Schadensminderungspflicht besteht. Eine solche Pflicht besteht immer und bedeutet, dass die beschädigten Türen oder Fenster während der Reparaturzeit provisorisch gesichert werden. Diese Maßnahmen werden von der Versicherung übernommen und sie trägt auch die Kosten.

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Ulrike