Gravierende Einschnitte bei der betrieblichen Altersvorsorge?

Zur Zeit plant die Europäische Kommission einige neue Regeln zur betrieblichen Altersvorsorge. Sollten diese Regeln in Deutschland Realität werden, dürfte mit erheblich größeren Belastungen der Arbeitgeber gerechnet werden, daher formt sich aktuell ein Widerstand gegen die Entwürfe der Komission. In entscheidenden Dingen unterscheiden sich die Vorstellungen der Europäischen Kommission von den gültigen Regelungen in Deutschland. Der Brüsseler Entwurf fordert zum Beispiel eine Anwartschaft für Beschäftigte ab 21 Jahren, während in Deutschland ein Einstiegsalter von 30 Jahren gilt. Eine weitere neue Regel ist die, dass die betriebliche Altersvorsorge schon nach zwei Jahren unverfallbar sein soll, was drei Jahre früher wäre, als es die deutschen Arbeitgeber gewohnt sind. Bislang war es außerdem gang und gäbe, dass wenn ein Mitarbeiter ein Unternehmen verlässt, das zurückgelegte Geld für die Betriebsrenten aufgelöst wurde. Die Europäische Kommission sieht jedoch vor, dass die Rückstellungen nicht mehr aufgelöst werden dürfen, sondern die Mitarbeiter die gebildeten Rückstellungen mit zum neuen Arbeitsgeber transferieren können. Für Unternehmen bedeutet das einen erheblichen Mehraufwand, da die Altersrückstellungen für einzelne Mitarbeiter bereits früher gebildet werden müssen, was Kapital bindet und Investitionen verhindert.