Freibeträge schon jetzt eintragen lassen

Viele kennen das Problem: Die während des Steuerjahres zu viel gezahlten Steuern werden erst ein Jahr später nach Einreichung der Einkommenssteuererklärung zurückerstattet, je nach Höhe des Betrages eine lange Wartezeit. Diese kann man verkürzen, indem man sich die anstehenden Freibeträge schon jetzt auf die neue Lonsteuerkarte, die dieser Tage die Haushalte erreicht, eintragen lässt. Hierzu muss man beim Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Dieser lohnt sich jedoch nur für Menschen, deren Sonderausgaben, Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen deutlich über den festgelegten Pauschalen liegen. Die Pauschale für Werbungskosten, zu denen beispielsweise das Arbeitszimmer oder berufliche Weiterbildungen zählen, liegt hierbei bei 920 Euro. Die Voraussetzung für einen Freibetrag ist jedoch, dass diese Pauschalen um insgesamt 600 Euro überschritten werden müssen, erst dann kann er gewährt werden.
Im Unterschied zu den vergangenen Jahren können allerdings nicht mehr alle Ausgaben geltend gemacht werden, so kann z.B. das Arbeitszimmer nur noch in Ausnahmefällen berücksichtigt werden und auch Vorsorgeaufwendungen zählen nicht zu den Sonderausgaben, die für den Steuerfreibetrag geltend gemacht werden können.