Krankenkassen zahlen Impfung gegen Rotaviren

Die Ständige Impfkommission hat eine Empfehlung herausgegeben, nach der Säuglinge auch gegen Rotaviren geimpft werden sollen. Bislang musste diese Impfung häufig aus eigener Tasche bezahlt werden, doch jetzt übernehmen die Krankenkassen die Kosten.

Ab dem 20. Dezember 2013 gehört die Impfung gegen Rotaviren bei den gesetzlichen Krankenversicherungen zur Pflichtleistung, d.h. die Kosten werden komplett von der Kasse übernommen. Bislang waren die Krankenkassen hierzu nicht verpflichtet, einige Versicherungen haben die Impfung aber bereits als Extraleistung angeboten. Die Immunisierung gegen Rotaviren erfolgt als Schluckimpfung. Der Ständigen Impfkommission zufolge soll die erste Impfung schon zwischen der 6. und 12. Lebenswoche erfolgen, die letzte Impfdosis dann – je nach Impfstoff – zwischen der 24. und 32. Lebenswoche.

Die Stiftung Warentest weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Rotaviren die häufigste Ursache für Magen-Darm-Infektionen bei Kleinkindern sind, weshalb die Verbraucherschützer die Impfung für Säuglinge schon lange empfehlen. Fast alle Kinder, die nicht geimpft werden, erkranken bis zu ihrem fünften Lebensjahr einmal an Rotaviren. Die hoch ansteckenden Erreger können heftigen Durchfall und Erbrechen auslösen. Auch wenn die Erkrankung hierzulande nur selten tödlich verläuft, müssen jedes Jahr etwa 20.000 erkrankte Kinder stationär behandelt werden. Während des Klinikaufenthalts geht es vor allem darum, ihren Flüssigkeits- und Elektrolythaushalt wieder auszugleichen.