Kinder müssen nich für Pflege der Eltern aufkommen

Erwachsene Kinder müssen für das Leben ihrer Eltern in Alters- und Pflegeheimen nicht aufkommen, wenn sie damit ihre “angemessene eigene Altersvorsorge” beeinträchtigen würden. So entschied der Bundesgerichtshof in einem Fall, wo ein Mann nicht mit seinem Vermögen von rund 113.000 Euro für die Pflege seiner Mutter aufkommen wollte. Für das Geld wollte der ledige und kinderlose Sohn eine Eigentumswohnung kaufen und den Rest in einen neuen Pkw anlegen. Es kommt nicht auf die Art der Altersvorsorge an, legte das Gericht fest, da es dem Unterhaltspflichtigen frei steht, in welcher Art und Weise er für sein Alter vorsorgt. Mit diesem Grundsatzurteil schloss sich der BGH einem Urteil des Oberlandesgerichts München an.