Unfallversicherung bei Weiterbildung

In einer Pressemitteilung weist die VBG darauf hin, dass Arbeitnehmer, die auf Anweisung des Arbeitgebers an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen, währenddessen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen.  Dabei spielt es keine Rolle, ob die Weiterbildung “vom Betrieb selbst organisiert oder von einem externen Bildungsträger durchgeführt wird” und auch der Veranstaltungsort (betriebsintern oder extern) hat keinen Einfluss auf den bestehenden Versicherungsschutz. Die Teilnehmer der Weiterbildung sind sowohl während des Seminars als auch auf der Hin- und Rückreise zu bzw. von der Veranstaltung zurück versichert.

Um sich weiter zu qualifizieren oder aber sei Wissen auf dem neusten Stand zu halten, nehmen immer mehr Arbeitnehmer freiwillig und auf eigene Kosten – ohne explizite Veranlassung des Arbeitgebers – an Weiterbildungsmaßnahmen teil. Auch in diesen Fällen besteht der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung – vorausgesetzt, die Weiterbildung dient der Verbesserung der beruflichen Chancen und wird nicht aufgrund eines privaten, hobbymäßigen Interesses durchgeführt. Arbeitslose, die eine von der Bundesagentur für Arbeit geförderte berufliche Weiterbildungsmaßnahme absolvieren, fallen ebenfalls unter diese Regelung des Versicherungsschutzes.

Die VBG ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung und zählt mit über 1 Million Mitgliedsunternehmen aus über 100 Branchen und darin mehr als 9 Millionen versicherten Arbeitnehmern zu den großen Berufsgenossenschaften Deutschlands.