Kreditverträge mit Restschuldversicherung erneut prüfen

Die Verbraucherzentrale Hamburg weist darauf hin, dass Verbraucher, die einen Kreditvertrag mit Restschuldversicherung abgeschlossen haben, diesen auch im Nachhinein noch prüfen lassen und so feststellen können, ob die Klauseln in den Geschäftsbedingungen rechtsgültig sind. Eine solche Prüfung kann z.B. bei der Verbraucherzentrale selbst veranlasst werden, diese kostet bei der Verbraucherzentrale Hamburg 65 Euro pro Vertrag.

Oft wird bei dem Abschluss eines Konsumentenkredits auch eine Restschuldversicherung abgeschlossen, durch die die Kreditrückzahlung auch im Todesfall des Kreditnehmers abgesichert werden soll. In der Regel addieren die Banken die Versicherungsprämie auf die Kreditsumme auf, was dazu führt, dass das Darlehen deutlich teurer wird. Eine solche Verknüpfung wird in der Rechtssprechung als “verbundenes Geschäft” bezeichnet, das dem Kreditnehmer ermöglicht, entsprechende Verträge auch im Nachhinein noch überprüfen zu lassen.

Enthält ein solcher Vertrag z.B. falsche Widerrufsbelehrungen, kann er auch noch nach Vertragsende widerrufen werden. Das bedeutet, dass nur die Nettokreditsumme mit marktüblicher Verzinsung zurückgezahlt werden muss, die Prämie für die Restschuldversicherung jedoch komplett erstattet wird. Selbst wenn das Darlehen bereits zurückgezahlt wurde, müssen die Banken das Geld für die Versicherung zurückerstatten, erklärt die Verbraucherzentrale. Im Einzelfall kann dies mehrere Tausend Euro ausmachen, es lohnt sich also auf jeden Fall, den eigenen Kreditvertrag zu überprüfen.