Sorgenkind Pflegeversicherung

Die Soziale Pflegeversicherung gehört zu den fünf Säulen der Sozialversicherungen in Deutschland und wurde 1995 eingeführt. Mit ihr soll das Risiko der Pflegebedürftigkeit im Alter abgesichert und Pflegebedürftige unterstützt werden.

Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gezahlt. Seit dem 1. Juli 2008 betragen sie im gesamten Bundesgebiet (Ausnahme: Sachsen) jeweils 0,975% für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. In Sachsen beträgt der Beitragssatz 1,475% für Arbeitnehmer und 0,475% für Arbeitgeber.

Die Leistungen der Pflegeversicherung bestehen in der Zahlung eines Pflegegelds für Menschen, die sich um die häusliche Pflege kümmern oder in der Zahlung von Pflegekosten für ambulante oder (teil-)stationäre professionelle Pflegedienste. Außerdem werden auch Kosten für Pflegehilfsmittel gewährt. Welche Leistungen erbracht werden, hängt vom Einzelfall ab, der in eine von drei Pflegestufen eingeordnet wird. Je höher die Pflegestufe, umso schwerer ist die Pflegebedürftigkeit und somit auch der Leistungsumfang.

Aktuell gibt es in Deutschland 2,4 Millionen Pflegebedürftige. Durch den demographischen Wandel und die immer höhere Lebenserwartung wird diese Zahl und damit auch die Kosten der Pflegeversicherung weiter ansteigen. Wie das Statistische Bundesamt erst kürzlich mitteilte, verzeichnete die Pflegeversicherung im Jahr 2010 einen Kostenanstieg von 1,2 Milliarden Euro auf insgesamt 21,5 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr. Das entspricht Mehrausgaben in Höhe von 6%.

Um die Finanzierung der Pflegeversicherung auch in Zukunft zu gewährleisten, hat das Kabinett Ende März eine Pflegereform beschlossen. Diese sieht vor, den Beitragssatz ab 2013 auf insgesamt 2,05% zu erhöhen und die Leistungen für Pflegebedürftige, insbesondere für Demenzkranke zu verbessern.

Unabhängig davon wird immer wieder diskutiert, ob die private Pflegevorsorge die drohenden Finanzierungsprobleme der Pflegeversicherung abmildern können. Gesundheitsminister Bahr (FDP) hatte schon im letzten Jahr eine Art Pflege-Riester vorgeschlagen, d.h. Bürger sollen mit staatlicher Unterstützung privat für den Pflegefall vorsorgen können. Die Union favorisiert dagegen die Alternative, private Pflegezusatzversicherungen, die von vielen Versicherungsunternehmen angeboten werden, steuerlich zu fördern. Hierzu sollen im nächsten Jahr 100 Millionen Euro Förderung bereitgestellt werden. Die Krankenkassen halten Steueranreize alleine für den Aufbau einer privaten Pflegevorsorge jedoch nicht für ausreichend.