Verbraucherschutz erfolgreich bei Rechtsschutzversicherung

Bereits seit mehreren Jahren kämpft die Verbraucherzentrale Hamburg gegen umstrittene Klauseln in den Geschäftsbedingungen von Rechtsschutzversicherungen. Grund: Viele Rechtsschutzversicherer verweigern bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen die Kostenübernahme, wenn der Versicherte sich auf eine Verhandlung mit dem Arbeitgeber über eine außergerichtliche Einigung eingelassen hat. Die Versicherer begründen ihre Weigerung damit, dass ein gerichtliches Verfahren “die Kosten unnötig erhöht” oder dadurch “ihre Erstattung” erschwert” sei.

Die Verbraucherzentrale bewertet dies als problematisch, denn ihrer Ansicht nach werden die Kosten durch solche Klauseln erhöht und die Chancen auf eine Kostenerstattung von der Gegenseite verringert. Insgesamt sind die entsprechenden Klauseln in den Verträgen viel zu vage und wenig eindeutig, so die Kritik der Verbraucherschützer.

Es wurden 19 Abmahnungen an alle wichtigen Rechtsschutzversicherer verschickt, in denen sie dazu aufgefordert wurden, ihre Verträge auf Eindeutigkeit und Transparenz hin zu verbessern. Als niemand reagierte, zog die Verbraucherzentrale vor Gericht. Mit einer Ausnahme erklärten alle Landgerichte die betroffenen Klauseln für unwirksam, nach der erfolgten Revision gaben inzwischen schon 6 Oberlandesgerichte den Verbraucherschützern recht. Endgültig abgeschlossen ist das Verfahren gegen die drei Versicherer Auxilia, HDI und Mecklenburgische, die einlenkten, bevor ihre Fälle vor den Bundesgerichtshof gekommen sind.

Die Stiftung Warentest empfiehlt allen Versicherten, deren Rechtsschutzversicherung die Leistung mit den genannten Argumenten verweigert, rechtliche Schritte anzudrohen und auf die Urteile zu verweisen, die von der Verbraucherzentrale Hamburg bereits erfolgreich erstritten worden sind. Sollte die Versicherung dann noch immer nicht zahlen wollten, sollte man einen Rechtsanwalt beauftragen, der Erfahrungen im Versicherungsrecht hat.