GKV zahlt künftig Test auf Schwangerschaftsdiabetes

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat unter Berücksichtigung der Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beschlossen, dass schwangere Frauen zukünftig Anspruch auf einen Test auf Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes) haben, der von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezahlt werden muss.

Laut G-BA liegt eine Schwangerschaftsdiabetes vor, wenn der Blutzucker einer Schwangeren bestimmte Werte übersteigt. Dies erhöht das Risiko für bestimmte Gefahren und seltene Komplikation bei der Geburt des Kindes. So kann es zu einer gestörten Entwicklung der Plazenta kommen, die eine Mangelversorgung des ungeborenen Kindes zur Folge haben kann. Außerdem kann die anhaltende Überzuckerung der Mutter zu einem vermehrten Wachstum des Kindes und nach der Geburt zu einer Unterzuckerung führen.

Das IQWiG ist überzeugt davon, dass ein Routinetest auf Gestationsdiabetes bei schwangeren Frauen einen positiven Effekt haben kann, schreibt das Ärzteblatt. Bei 90% der Betroffenen kann eine Ernährungsumstellung in Kombination mit regelmäßiger Bewegung die Blutzuckerwerte normalisieren, in Ausnahmefällen wird eine Insulintherapie notwendig.

Geplant sind zwei Testungen während der Schwangerschaft: Zunächst soll ein Vortest durchgeführt werden, mit dem die Frauen erkannt werden, bei denen die Wahrscheinlichkeit einer Schwangerschaftsdiabetes hoch ist. Diese sollen dann einem zweiten Test im 6. oder 7. Schwangerschaftsmonat unterzogen werden. Darüber hinaus wurde ein Merkblatt für schwangere Frauen erarbeitet, das ihnen beim Beratungsgepräch mit ihrem Arzt helfen soll, berichtet G-BA-Mitglied Harald Deisler im Ärzteblatt.