Aufbewahrungspflicht für DDR-Lohnunterlagen endet bald!

Das Sozialministerium in Sachsen erinnert daran, dass die Aufbewahrungspflicht von Lohnunterlagen aus der ehemaligen DDR zum 31. Dezember 2011 endet. Deshalb empfiehlt das Ministerium allen, die noch Lücken in ihrem Versicherungsverlauf haben und ihren DDR-Sozialversicherungsausweis nicht mehr besitzen, sich möglichst schnell ihren Rentenversicherungsträger zu kontatkieren und zu beantragen, dass eine Kontenklärung durchgeführt wird.

Dies kann Versicherte der Geburtsjahrgänge 1946 bis 1974 betreffen. Nach den Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund hatten bis zum Juli diesen Jahres noch rund 87.000 Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ihre Konten noch nicht geklärt. Insgesamt soll es zu diesem Zeitpunkt noch rund 286.000 nicht oder unvollständig geklärte Versichertenkonten in den neuen Bundesländern gegeben haben.

Sachsens Sozialministerin Christine Clauß weist darauf hin, dass bei nicht geklärten Konten Problem bei der Berechnung der Rente entstehen können, weil das Einkommen, das in der ehemaligen DDR erzielt wurde, nicht mehr so einfach nachgewiesen werden kann. Eine umgehende Kontenklärung sei also im Sinne der Versicherten von großer Bedeutung.