BGH lehnt Klagen von Lehman-Opfern ab

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in dieser Woche zwei Klagen von Opfern der Lehman-Pleite gegen die Hamburger Sparkasse (Haspa) abgewiesen (Az.: XI ZR 178/10 und XI ZR 182/10). Wie auch zuvor das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hatte der BGH das Verhalten der Haspa in den konkreten Fällen nicht zu beanstanden. Während die Banken dazu verpflichtet sind, bei der Empfehlung von Geldanlagen, für die sie Provisionen kassieren, die Kunden darüber aufzuklären, müssen sie dies bei sogenannten “Eigengeschäften” nicht tun. Ein Eigengeschäft ist beispielweise, wenn das Kreditinstitut selbst Papiere (wie die Lehman-Zertifikate) eingekauft hat und diese dann teurer an die Anleger weiterverkauft. In diesen Fällen bekommen die Banken in der Regel keine Provision. Über die Höhe des Aufschlags müssen sie die Kunden auch nicht informieren.

Der BGH konnte darüber hinaus auch keine sonstigen Beratungsfehler der Hasps feststellen. Die Richter waren der Ansicht, dass sich in den Unterlagen ausreichend klare Informationen zu dem Insolvenzrisiko befanden, das grundsätzlich mit solchen Anleihen verbunden ist. Es sei nicht erforderlich gewesen, dass die Haspa die Kunden bei deren Anleihenkauf noch einmal besonders darauf hinweist, dass Anleihen von Lehman Brothers womöglich ein höheres Risiko beinhalten oder dass hier die Einlagensicherung nicht einspringt.

Die Stiftung Warentest weist jedoch darauf hin, dass sich Lehman-Opfer, bei denen das Kreditinstitut den Kauf der Papiere nur vermittelt hat, weiterhin Hoffnung auf Schadenersatz machen können. Dann nämlich hätten die Banken Provisionen kassiert, worüber die Kunden hätten informiert werden müssen. Allerdings kann nur durch einen Blick in die Unterlagen sichergestellt werden, ob die Bank mit dem Lehman-Papieren ein Eigengeschäft getätigt hat oder das Geschäft nur vermittelt hat.

2008 ging die amerikanische Privatbank Lehman Brothers pleite, was eine weltweite Krise der Finanzwelt nach sich zog. Verbraucherschützer schätzen, dass allein in Deutschland rund 40.000 Anleger betroffen waren, die zusammen Lehman-Anleihen im Wert von 750 Millionen Euro gekauft hatten. Diese wurden mit der Insolvenz der Privatbank wertlos.