Nachversicherungsoption bei Berufsunfähigkeit

Nicht alle Veränderungen der Lebensumstände (z.B. erhöhtes Gehalt, Heirat, Kinder) können schon bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bedacht werden. Deshalb ist es um so wichtiger, schon beim Abschluss darauf zu achten, ob der Versicherungsträger eine Nachversicherungsgarantie vorsieht, d.h. ob eine spätere Erhöhung oder Ausweitung des Versicherungssschutzes auch ohne nochmalige Risikoprüfung vorgenommen werden kann.

Die meisten Versicherungsunternehmen verzichten in der Regel bei festen Anlässen im Lebenslauf auf eine solche neue Risikoprüfung. Hierzu gehören sowohl familiäre Veränderungen (Heirat, Kinder), berufliche Veränderungen (Abschluss der Ausbildung, Hochschulexamen, Selbstständigkeit) als auch als auch finanzielle Veränderungen (Bau oder Kauf einer Immobilie).

Die Nachversicherungsoption für diese Ereignisse besteht in vielen Fällen jedoch nur bis zum 40. Lebensjahr und der Versicherte hat eindeutige Fristen einzuhalten, um diese Option zu nutzen. Drei Monate, spätestens aber sechs Monate nach Eintritt des Ereignisses sollte der Antrag auf Nachversicherung bei den Versicherungen eingegangen sein, die exakten Fristen sind dem Versicherungsvertrag zu entnehmen oder bei dem Versicherungsunternehmen zu erfragen.

Gibt es diese Nachversicherungsgarantie nicht, und der Versicherungsträger behält sich eine erneute Risikoprüfung vor, können selbst kleinste Veränderungen am Gesundheitszustand des Versicherten dazu führen, dass eine Erhöhung der Berufsunfähigkeits-Rente verhindert oder nur durch Zuschläge möglich oder aber ein geringerer Versicherungsschutz gewährleistet wird.

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