Rund 30% aller Hunde in Privatbesitz ohne Versicherung

Laut dem Industrieverband Heimtierbedarf werden in Deutschland rund 5,3 Millionen Hunde gehalten und immer wieder kann es vorkommen, dass des Menschen bester Freund einen Sach- oder sogar Personenschaden verursacht. In diesem Fall ist der Halter dazu verpflichtet, dem Geschädigten Schadenersatz zu leisten. Anders als bei Kleintieren, sind Schäden, die durch Hunde verursacht werden, nicht von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Hierfür muss eine separate Hundehalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Daniel Dodt vom Online-Vebraucherportal Toptarif weist darauf hin, dass Hunde ihre Halter finanziell ruinieren können, da sich die Folgekosten von Unfällen schnell auf fünf- oder sechsstellige Beträge belaufen können. Trotzdem sind nach Schätzungen des Gesamtverbandes der Deutschen Verwischerungswirtschaft rund 30% aller Hunde nicht versichert. Ein Grund hierfür ist, dass es keine bundesweit einheitlichen Regelungen für die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Hundehalter gibt.

Aktuell gibt es nur in Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht für Hunde, ab dem 1. Juli 2011 gilt diese auch in Niedersachsen. Thüringen plant eine entsprechende Gesetzesänderung, doch in den übrigen zehn Bundesländern gibt es nur für die Besitzer von Kampfhunden oder anderen gefährlichen Hunden eine beschränkte Versicherungspflicht.

Experten empfehlen dennoch jedem Hundehalter, eine Haftpflichtversicherung für ihren Vierbeiner abzuschließen. Dabei lohnt sich ein Versicherungsvergleich, denn es gibt erhebliche Preisunterschiede zwischen den einzelnen Anbietern. Grundsätzlich sinken die Beiträge, wenn eine Selbstbeteiligung vereinbart wird.