Aufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen von DDR-Betrieben läuft aus

Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass Ende diesen Jahres (31.12.2011) die Aufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen von Betrieben aus der ehemaligen DDR ausläuft. Versicherte, die in der ehemaligen DDR beschäftigt waren und noch nicht ihr Rentenversicherungskonto überprüft haben, sollten dies so schnell wie möglich nachholen und eine Prüfung beantragen. Nur wenn das Versicherungskonto vollständig ist, umfasst die Rentenberechnung auch alle Versicherungszeiten.

Betroffene können via Internet die entsprechenden Antragsformulare ausdrucken und diese dann zu versenden, um die früheren Lohnunterlagen zu erhalten. Auch bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung können die Antragsunterlagen abgeholt werden. Die dort tätigen Mitarbeiter helfen bei Bedarf auch beim Ausfüllen der Formulare.

Davon betroffen sind Versicherte der Geburtsjahrgänge 1946 bis 1974. Laut der Deutschen Rentenversicherung fehlt häufig der Nachweis der Beitragszeiten bis zur Wiedervereinigung. Insgesamt seien von den bei der Rentenversicherung geführten 2,3 Millionen Versicherungskonten in den neuen Bundesländern bis heute ungefähr 286.000 Konton noch nicht vollständig, das entspricht einem Anteil von rund 12%.