Bausparverträge können übertragen werden

Der Bundesverband Deutscher Banken weist darauf hin, dass Bausparverträge auf Angehörige übertragen werden können, wenn Verbraucher ihren Vertrag selbst nicht einsetzen möchten. Grundsätzlich liegt es im Ermessen der Bausparkasse, einer Übertragung zuzustimmen, doch in der Regel haben Bausparkassen nichts dagegen, den Anspruch auf ein zinsloses Darlehen auf Angehörige zu übertragen.

Voraussetzung für die Übertragung ist jedoch, dass der Angehörige, der den Anspruch übernehmen will, eine gute Bonität vorweisen kann. Als Angehörige werden nur direkte Familienmitglieder zugelassen, also Ehepartner, Kinder, Geschwister oder Verlobte. Nur in seltenen Ausnahmefällen ist auch eine Übertragung an Nichtangehörige möglich. Die genauen Konditionen für eine Übertragung sind den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entnehmen oder können bei dem zuständigen Kundenberater erfragt werden.

Wie der Bankenverband unter Berufung auf die Deutsche Bundesbank mitteilt, summierten sich die Einlagen bei den Bausparkassen Ende 2010 auf insgesamt 131 Milliarden Euro. Das sind 6% mehr als im Jahr zuvor.