Wie Minijobber ihre Rente aufstocken können

Über 7 Millionen Menschen üben einen Minijob mit einer Höchstverdienstgrenze von 400 Euro pro Monat aus, bei 5 Millionen Menschen ist der Minijob die einzige berufliche Tätigkeit. Die Stiftung Warentest hat in einer aktuellen Meldung Tipps gegeben, wie sich Minijobber besser sozial absichern und ihre Rentenversicherung aufstocken können.

Stocken Minijobber die vom Arbeitgeber pauschal abgeführten Sozialversicherungsbeiträge mit eigenen Mitteln auf, erwerben sie nicht nur einen höheren Anspruch auf Altersrente, sondern auch einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente und auf Kuren. Außerdem können sie die Riester-Förderung als “unmittelbar Begünstigte” mit allen Steuervorteilen nutzen. Dazu wird nur eine formlose schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber sowie ein Änderungsantrag des Arbeitgebers an die Minijob-Zentrale benötigt, erklärt die Stiftung Warentest.

Zur Aufstockung der Rente durch eigene Mittel muss der Minijobber zunächst bei seinem Minijob-Arbeitgeber schriftlich auf seine Versicherungsfreiheit verzichten. Dies kann formlos geschehen. Wer mehrere Minijobs hat, muss, um den maximalen Rentenbeitrag zu erreichen, diese Verzichtserklärung bei allen Minijob-Arbeitgebern einreichen. Daraufhin schickt der Arbeitgeber eine entsprechende Mitteilung an die Minijob-Zentrale.

Zukünftig erhöht sich der Rentenbeitrag von 15% auf 19,9%, wobei der Minijobber die Differenz von 4,9% selbst tragen muss. Bei einem monatlichen Lohn von 400 Euro sind dies 19,60 Euro. Ausnahme: Wer als Minijobber in einem Privathaushalt arbeitet, muss 14,9% Eigenanteil bezahlen, was bei einem Verdienst von 400 Euro der Summe von 59,60 Euro entspricht. In beiden Fällen behält der Arbeitgeber den zusätzlichen Rentenbeitrag direkt von dem Lohn ein. Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit immer erst wieder bei einem neuen Arbeitgeber rückgängig gemacht werden kann.