Firmen-Kreditkarten dürfen nicht privat genutzt werden

Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein ist die private Nutzung firmeneigener Kredit- und Tankkarten nicht ohne weiteres erlaubt (Az.: 2 Sa 526/10).

Im konkreten Fall hatte ein Angestellter von seinem Arbeitgeber eine Kredit- und eine Tankkarte erhalten. Während er mit der Kreditkarte unter anderem Kinderkleider, Haushaltsgegenstände und ein privates Flugticket kaufte, tankte er mit der Tankkarte diverse Fahrzeuge mit Kraftstoff im Wert von über 2000 Euro. Der Arbeitgeber stellte daraufhin alle Lohnzahlungen ein.

Dagegen klagte der Arbeitnehmer und erklärte, dass er die Erlaubnis gehabt habe, über die Arbeitgeberkonten ohne Einschränkung frei zu verfügen, was er jedoch nicht beweisen konnte, weil er kein entsprechendes Schriftstück vorlegen konnte.

Die Richter urteilten, dass firmeneigene Kredit- und Tankkarten ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt werden dürfen und zwar auch dann, wenn dies nicht explizit kommuniziert wurde. Eine Nutzung für private Zwecke sei nur dann erlaubt, wenn der Betroffene die schriftliche Erlaubnis hierfür vorlegen kann. Wer dies nicht kann und ohne Absprache die Karten privat nutzt, muss damit rechnen, dass seine Lohnzahlungen eingestellt werden, hierzu ist der Arbeitgeber berechtigt, so das Gericht.