Restschuldversicherung sorgfältig prüfen!

Bei der Beantragung eines Ratenkredits wird den Kreditnehmern häufig der Abschluss einer Restschuldversicherung angeboten. Diese springt ein, falls der Kreditnehmer arbeitsunfähig wird, seine Arbeitsstelle verliert oder stirbt. Experten weisen jedoch darauf hin, dass es bei Restschuldversicherungen einige Klauseln gibt, auf die man vor dem Abschluss unbedingt achten sollte, berichtet die WAZ Mediengruppe (DerWesten).

Versicherungsexperte Hajo Köster vom Bund der Versicherten weist darauf hin, dass bei manchen Angeboten die Versicherung erst nach einer bestimmten Wartezeit einspringt, die bis zu einem Jahr betragen kann. Kommt es in dieser Zeit zur Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit oder dem Todesfall, müssen die Kreditkosten bis zum Ende der Wartezeit vom Kreditnehmer selbst bzw. seinen Angehörigen übernommen werden. Außerdem ist auch die Dauer der Zahlung häufig begrenzt z.B. auf 12 oder 24 Monate. Die Versicherung zahlt auch nicht in jedem Fall einer Arbeitsunfähigkeit, oft sind psychische Erkrankungen als Grund für die Arbeitsunfähigkeit vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Auch Bankexpertin Christina Buchmüller empfiehlt Verbrauchern, genau zu überlegen, ob tatsächlich ein Bedarf für eine Restschuldversicherung gegeben ist oder ob das Risiko nicht anderweitig gedeckt wird. Dies könnte z.B. durch eine Unfallversicherung, eine Risiko-Lebensversicherung oder eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung der Fall sein.

Eine Restschuldversicherung kann den Kredit deutlich verteuern, insbesondere dann, wenn die Beiträge zur Kreditsumme hinzugerechnet werden und so auch den effektiven Jahreszins beeinflusst. Viele Banken suggerieren den Kreditnehmern, dass der Abschluss einer Restschuldversicherung Bedingung für die Kreditvergabe ist, was aber nicht stimmt, betonen die Experten. Grundsätzlich sollte man auch hier verschiedene Angebote vergleichen und sich nie zu einem Abschluss drängen lassen, raten sie.