Kfz-Versicherung muss auch teure Gutachten zahlen

Nach einem Urteil des Nürnberger Amtsgerichts muss eine Kfz-Versicherung auch dann bei alleiniger Haftung ihres Kunden die Gutachterkosten der gegnerischen Seite bezahlen, wenn diese über dem Durchschnittspreis liegen (Az.: 31 C 8164/10). Darauf weist die Deutsche Anwaltshotline hin.

Im konkreten Fall hatte ein vom Unfallopfer beauftragtes Sachverständigenbüro ein Gutachten erstellt, das es der gegnerischen Kfz-Versicherung mit 866,74 Euro in Rechnung stellte. Diese weigerte sich als alleiniger Hafter für den Unfall jedoch, den vollen Betrag zu bezahlen und wollte nur knapp zwei Drittel der Summe übernehmen. Begründung: Das Unfallopfer hätte einen deutlich günstigeren Sachverständigen beauftragen können, der zu dem gleichen Ergebnis gekommen wäre.

Dieser Argumentation folgte das Amtsgericht jedoch nicht. Es erklärte, dass es einem Unfallgeschädigten vor der Auftragserteilung eines Gutachtens nicht zuzumuten sei, Marktforschung im Bereich der Sachverständigen zu betreiben und mehrere Kostenvoranschläge einzuholen, bevor es zu einer Auftragserteilung kommt. Das Gericht betonte, dass es keine Verpflichtung gibt, den günstigsten Sachverständigen zu beauftragen. Mit anderen Worten: Das Risiko eines teuren Gutachtens trägt immer der Verursacher und nicht der Geschädigte.