Sachgebundene Versicherungen enden nicht automatisch mit dem Tod

Das Onlineportal Check24 weist darauf hin, dass nicht alle Versicherungen automatisch mit dem Tod des Versicherungsnehmers enden. So bleiben sogenannte sachgebundene Versicherungen, zu denen z.B. auch die Kfz-Versicherung gehört, auch nach dem Tod des Versicherten bestehen. Dies ist dann der Fall, wenn Angehörige das Fahrzeug des Verstorbenen weiterbenutzen und bei dem gleichen Versicherungsunternehmen bleiben. Dann wird die Versicherungsprämie jedoch neu berechnet, denn im Fall der Kfz-Versicherung hängt die Beitragshöhe auch von individuellen Faktoren des Versicherungsnehmers ab (z.B. Schadensfreiheitsklasse).

Experten empfehlen grundsätzlich nach dem Tod eines Angehörigen, alle dessen Versicherungen unverzüglich zu informieren. Das gilt für alle Versicherungen. Manche Versicherungen sehen sogar in ihren Verträgen die sofortige Meldung des Todes des Versicherten vor. Bei Unfall- oder Lebensversicherungen muss diese Meldung in der Regel innerhalb von wenigen Tagen erfolgen, daran sollten sich die Angehörigen auch halten, damit die Bezugsberechtigung aufrechterhalten wird. Laut Check24 ist eine unverzügliche Meldung besonders wichtig bei einer Sterbegeldversicherung, denn nur dann wird die Versicherungssumme an den Bezugsberechtigten ausgezahlt.

Manche Versicherungen wie z.B. eine private Krankenversicherung oder eine private Haftpflichtversicherung enden dagegen automatisch mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Wird der Tod des Versicherten fristgerecht gemeldet, werden bereits bezahlte Jahresbeiträge anteilig zurückerstattet.