Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzen

Grundsätzlich kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) von der Steuer abgesetzt werden – vorausgesetzt die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung liegen unter 1900 Euro (bei Angstellten) bzw. 2800 Euro (bei Selbstständigen). Übersteigen die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge diese Summen, dann ist die BU nicht mehr absetzbar.

Bei Selbstständigen gilt zudem die sogenannte Günstigerprüfung. Diese besagt, dass sie in diesem Jahr in der Steuererklärung als Verheiratete Versicherungsbeiträge von mehr als 9000 Euro steuerlich geltend machen können, wenn sie für Versicherungen mehr als 10.736 Euro bezahlt haben.

Wer seine BU mit einer betrieblichen Altersvorsorge kombiniert hat, darf Beiträge von bis zu 2630 Euro in die BU einzahlen und muss auf diese Beiträge keine Steuern und Sozialabgaben zahlen. Zusätzlich sind darüber hinaus noch weitere 1800 Euro steuerfrei, auf diese müssen aber Sozialabgaben gezahlt werden. Diese Regeln gelten jedoch nur, wenn in der BU vereinbart wurde, dass im Leistungsfall entweder eine lebenslange Rente oder ein Auszahlungsplan mit anschließender lebenslanger Teilkapitalverrentung gezahlt wird. Darauf weist die “Rheinische Post” hin.

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