Hausratversicherung zahlt keine Schäden durch Tauwasser

Die Hausratversicherung deckt keine Schäden, die durch Tauwasser entstanden ist. Grundsätzlich übernimmt die Hausratversicherung in der Regel nur Schäden, die durch Leitungswasser, Sturm, Feuer oder Einbruch verursacht wurden. Auch die Wohngebäudeversicherung greift weder bei Tauwasserschäden noch bei Schäden durch Starkregen oder Überschwemmungen. Für letztgenannte Schäden muss eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden, eine sogenannte Elementarschadenversicherung.

Wenn ein Tauwasserschaden durch höhere Gewalt entstanden ist, so muss dieser laut Kirstin Zeidler vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) von dem Betroffenen selbst übernommen werden.

Ist der Schaden durch Tauwasser jedoch eingetreten, weil ein baulicher Mangel vorgelegen hat, dann ist der Bauträger für die Übernahme des Schadens zuständig. Ein Mieter ist auch nicht zur Kostenübernahme eines Tauwasserschadens verpflichtet, wenn der Schaden auf eine Fahrlässigkeit des Vermieters zurückzuführen ist. In diesem Fall (z.B. wenn er vor dem Winter schlecht abgedichtete Türen nicht hat reparieren lassen) muss er den Schaden bezahlen.