Hausratversicherung: Bargeld-Diebstahl muss nachgewiesen werden

Nach einem Urteil des Amtsgerichts München müssen Wohnungsinhaber nach einem Einbruch in ihre Wohnung nachweisen können, dass Ihnen dabei Bargeld entwendet wurde, wenn sie den Schaden von ihrer Hausratversicherung ersetzt bekommen wollen (Az.: 142 C 8212/09). Darauf weist die Fachzeitschrift “recht und schaden” hin.

Im konkreten Fall hatte ein Mann gegen seine Hausratversicherung geklagt. Er hatte einen Einbruchdiebstahl gemeldet, bei dem ihm angeblich 2250 Euro Bargeld gestohlen wurden, welches zum Teil aus dem Verkauf eines PKW und zum Teil aus einem Nebenverdienst stammen sollte.

Weil der Versicherte bei verschiedenen Stellungnahmen unterschiedliche Summen nannte, zweifelte das Gericht an den Aussagen des Mannes. Widersprüchliche Angaben zur Sache deuten darauf hin, dass diese nicht den Tatsachen entsprechen, so das Gericht. Da der Mann außerdem nicht glaubwürdig darlegen konnte, warum er das Bargeld in seiner Wohnung aufbewahrte, wurde seine Klage gegen die Versicherung abgelehnt.