Kfz-Versicherung: Beim Kilometerstand nicht schummeln!

Die Beitragshöhe für die Kfz-Versicherung richtet sich nach vielen Faktoren wie z.B. die Typklasse des Fahrzeugs, die Schadenfreiheitsklasse des Fahrers, dem Kreis der Personen, die das Auto nutzt und auch die Zahl der jährlich zurückgelegten Kilometer. Je weniger Kilometer man im Jahr fährt, um so günstiger wird die Versicherung bei sonst gleichen Bedingungen.

So mag es verlockend sein, um der Beitragshöhe willen hier ein paar Kilometer zu unterschlagen, aber Experten raten hiervon dringend ab. Denn wie ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin zeigt, riskieren Autofahrer durch falsche Angaben des Kilometerstands (Tachostand und jährliche Kilometerleistung) ihren vollen Versicherungsschutz (Az.: 44 O 64/09).

Im konkreten Fall hatte ein Fahrzeughalter seiner Versicherung einen falschen Tachostand mitgeteilt. Als das Auto gestohlen wurde, verweigerte die Versicherung aus diesem Grund die Leistung und das zu Recht, so die Berliner Richter. Sie begründeten ihr Urteil damit, dass es nicht möglich ist, den aktuellen Wert eines Autos festzustellen, wenn der korrekte Tachostand nicht bekannt ist. In diesem Fall darf die Versicherung die Leistung verweigern oder um bis zu 50% kürzen.